AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen über den CENTUS Shop unter https://shop.centus.de/shop, die durch Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen erfolgen.
1.2 Der CENTUS Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
1.3 Mit Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn CENTUS deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragspartner

Vertragspartner für Bestellungen über den CENTUS Shop ist:

CENTUS Süd GmbH
Reuttier Straße 40
89231 Neu-Ulm

Handelsregister: HRB 19177

Registergericht: Memmingen

Vertreten durch
Andrea Holzmann
Elias Chisari

Kontakt
Telefon: 0731 790840-16
E-Mail: info@centus.de

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE342024342



3. Kundenkreis und Registrierung

3.1 Der Shop steht ausschließlich gewerblichen Kunden zur Verfügung. CENTUS ist berechtigt, Nachweise zur Unternehmereigenschaft anzufordern, insbesondere Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, USt-IdNr. oder vergleichbare Nachweise.
3.2 CENTUS kann einzelne Bestellungen ablehnen oder stornieren, wenn Zweifel an der Unternehmereigenschaft des Kunden bestehen oder der Kunde die angeforderten Nachweise nicht vorlegt.
3.3 Sofern ein Kundenkonto eingerichtet wird, ist der Kunde verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.


4. Angebot, Vertragsschluss und Bestellablauf

4.1 Die Darstellung der Produkte im CENTUS Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
4.2 Der Kunde kann Produkte in den Warenkorb legen und den Bestellprozess durchlaufen. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben prüfen und ändern.
4.3 Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
4.4 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn CENTUS die Bestellung ausdrücklich annimmt, die Ware versendet oder die Bestellung anderweitig bestätigt. Die automatisch versendete Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
4.5 CENTUS behält sich vor, Bestellungen insbesondere bei Preisfehlern, Lieferengpässen, fehlender Verfügbarkeit, Bonitätsbedenken oder fehlender Unternehmereigenschaft nicht anzunehmen.


5. Produkte, Produktbeschreibungen und Verfügbarkeit

5.1 Die im Shop dargestellten Produktinformationen, Abbildungen, Maße, Gebindegrößen, Farben, Verpackungen und sonstigen Angaben dienen der Produktbeschreibung. Geringfügige handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
5.2 Die Verfügbarkeit einzelner Produkte kann variieren. CENTUS übernimmt keine Garantie für eine jederzeitige Verfügbarkeit aller angebotenen Produkte.
5.3 Sollte ein bestelltes Produkt nicht verfügbar sein, wird CENTUS den Kunden informieren und kann eine Ersatzlieferung, Teillieferung, Nachlieferung oder Stornierung anbieten.
5.4 Bei Produkten mit besonderer Anwendung, Gefahrstoffbezug, Dosierhinweisen oder Sicherheitsdatenblättern ist der Kunde verpflichtet, die jeweiligen Herstellerangaben, Sicherheitsdatenblätter, Anwendungs- und Lagerhinweise zu beachten.


6. Preise, Mindestbestellwert, Mindermengenzuschlag und Zusatzkosten

6.1 Alle Preise im CENTUS Shop verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Der technische Mindestbestellwert für Bestellungen im CENTUS Shop beträgt 10,00 EUR netto.
6.3 Ab einem Warenwert von 150,00 EUR netto fällt kein Mindermengenzuschlag an.
6.4 Bei einem Warenwert unter 150,00 EUR netto fällt ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 10,00 EUR netto an.
6.5 Zusätzlich fällt pro Bestellung eine Transport- und Logistikpauschale in Höhe von 3,50 EUR netto an.
6.6 Die jeweils anfallende Umsatzsteuer, der Mindermengenzuschlag, die Transport- und Logistikpauschale sowie sonstige Kosten werden dem Kunden im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung angezeigt.
6.7 Preisänderungen bleiben vorbehalten. Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise, vorbehaltlich offensichtlicher Preisfehler.


7. Zahlungsbedingungen

7.1 Die im Shop verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Bestellprozess angezeigt.
7.2 CENTUS kann einzelne Zahlungsarten je nach Kundengruppe, Bestellwert, Bonität oder interner Freigabe einschränken.
7.3 Sofern Kauf auf Rechnung angeboten wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.4 Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7.5 SEPA-Lastschrift / Bankeinzug wird im CENTUS Shop nicht angeboten, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.6 Bei Zahlungsverzug ist CENTUS berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
7.7 CENTUS ist berechtigt, offene Forderungen mit bestehenden Guthaben oder Ansprüchen des Kunden zu verrechnen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.


8. Lieferung, Liefergebiet und Lieferzeiten

8.1 Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands, soweit im Shop nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
8.2 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
8.3 Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3 bis 5 Werktage nach Bestelleingang und Bearbeitung. Bei einzelnen Artikeln, größeren Mengen, abweichender Verfügbarkeit oder besonderen Lieferbedingungen kann die Lieferzeit variieren.
8.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
8.5 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Lieferengpässen von Vorlieferanten, Transportstörungen oder sonstigen von CENTUS nicht zu vertretenden Umständen verlängern die Lieferzeit angemessen.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei Anlieferung offensichtliche Transportschäden nach Möglichkeit unverzüglich gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren und CENTUS hierüber zu informieren.


9. Gefahrübergang

9.1 Bei Lieferungen an Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald CENTUS die Ware an den Frachtführer, Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung übergeben hat.
9.2 Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.


10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Bestellung Eigentum von CENTUS.
10.2 Gegenüber Unternehmern behält sich CENTUS das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
10.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verwenden oder weiterzuveräußern. Forderungen aus einer Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an CENTUS ab. CENTUS nimmt diese Abtretung an.
10.4 Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber CENTUS nachkommt.


11. Untersuchungs- und Rügepflicht

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Transportschäden zu prüfen.
11.2 Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder Fehlmengen sind CENTUS unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung in Textform anzuzeigen.
11.3 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
11.4 Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware im gesetzlich zulässigen Umfang als genehmigt.


12. Mängelrechte / Gewährleistung

12.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
12.2 Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.
12.3 Bei berechtigten Mängeln ist CENTUS zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von CENTUS durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
12.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
12.5 Ansprüche wegen Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Lagerung, Nichtbeachtung von Herstellerangaben, natürlicher Abnutzung oder Eingriffen Dritter beruhen, sind ausgeschlossen, soweit CENTUS diese nicht zu vertreten hat.


13. Rückgaben, Stornierungen und Kulanz

13.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht.
13.2 Rückgaben, Umtausch oder Stornierungen nach Vertragsschluss sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von CENTUS möglich.
13.3 CENTUS kann die Zustimmung von Zustand, Originalverpackung, Wiederverkäuflichkeit, Mindesthaltbarkeit, Gefahrstoffstatus oder sonstigen produktbezogenen Kriterien abhängig machen.
13.4 Individuell beschaffte, geöffnete, angebrochene, hygienisch sensible oder nicht wiederverkäufliche Ware ist von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen, soweit nicht ein gesetzlicher Mangelanspruch besteht.


14. Kein Verbraucherwiderrufsrecht

14.1 Da sich der CENTUS Shop ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
14.2 Sollte CENTUS im Einzelfall irrtümlich eine Bestellung eines Verbrauchers annehmen, bleiben gesetzlich zwingende Verbraucherrechte unberührt.

15. Pflichten des Kunden bei gewerblichen Produkten

15.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte ausschließlich sachgerecht, bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Herstellerangaben zu verwenden.
15.2 Bei Reinigungs-, Pflege-, Chemie- oder Arbeitsschutzprodukten sind insbesondere Dosierungshinweise, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffhinweise, Lagerbedingungen und einschlägige Arbeitsschutzvorschriften zu beachten.
15.3 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Eignung der Produkte für den von ihm beabsichtigten Einsatzzweck, soweit CENTUS nicht ausdrücklich eine konkrete Beschaffenheit oder Eignung zugesichert hat.


16. Haftung

16.1 CENTUS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CENTUS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
16.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
16.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
16.5 Soweit die Haftung von CENTUS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CENTUS.


17. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

17.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
17.2 Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


18. Datenschutz

18.1 CENTUS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
18.2 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://shop.centus.de/datenschutz/.


19. Kommunikation und elektronische Dokumente

19.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass vertragsbezogene Kommunikation, Rechnungen, Bestellbestätigungen und sonstige Unterlagen elektronisch übermittelt werden können, sofern gesetzlich zulässig.
19.2 Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.


20. Änderungen der AGB

20.1 Für einzelne Bestellungen gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung einbezogenen AGB.
20.2 Änderungen dieser AGB gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Neu-Ulm, soweit gesetzlich zulässig.
21.3 CENTUS ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.


22. Schlussbestimmungen

22.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
22.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.